Gemeinsame Messung, geteilte Methode

Gemeinsame Messung, Datenaustausch und Methodentransfer mit öffentlichen Stellen und privaten Institutionen. Instrument und Protokoll gehören dem Institut; Frage und Befund werden mit der Partnerinstitution geteilt.

Grundsätze

Der Rahmen gemeinsamer Arbeit ruht auf drei Grundsätzen und bleibt in jeder Kooperation gleich.

  1. Instrument und Protokoll

    Auch in gemeinsamer Arbeit baut das Instrument auf dem Messrahmen des Instituts auf und folgt dem veröffentlichten Feldprotokoll. Die Frage wird gemeinsam mit der Partnerinstitution formuliert; Instrument, Stichprobe und Prüfung bleiben beim Institut. Jede Änderung an der Methode wird im schriftlichen Rahmen festgehalten.

  2. Dateneigentum

    Daten auf Personenebene verlassen das Institut nie. Aggregierte Daten werden in dem im schriftlichen Rahmen festgelegten Umfang mit der Partnerinstitution geteilt. Der Befund einer Auftragsstudie bleibt beim Auftraggeber; Befunde aus dem eigenen Programm des Instituts erscheinen im offenen Zugang.

  3. Namensverwendung

    Name und Emblem des Instituts werden nur bei Ergebnissen verwendet, die seine Prüfung durchlaufen haben, und nur mit schriftlicher Zustimmung. In der Ankündigung gemeinsamer Arbeit wird gesondert angegeben, welcher Teil dem Institut zuzurechnen ist.

Öffentlich und privat

Der Rahmen ist in beiden Feldern derselbe; es ändert sich nur, woher die Frage kommt.

  1. Öffentliche Stellen — Mit Ministerien, Kommunen und Regulierungsbehörden werden gemeinsame Messungen und Methodentransfer durchgeführt; Befunde werden nach dem schriftlichen Rahmen geteilt oder gemeinsam mit der Partnerinstitution veröffentlicht.

    Beispielhafte Eintragsform — keine abgeschlossene Kooperation

    • [Ministerium] gemeinsame Messung [DATUM]
    • [Kommune] Methodentransfer [DATUM]
    • [Regulierungsbehörde] Datenaustausch [DATUM]
  2. Privatwirtschaft — Mit Unternehmen, Stiftungen und Berufsverbänden werden Datenaustausch und gemeinsame Messungen durchgeführt; das eigene Programm des Instituts wird von keiner Partei finanziert, die ein Interesse an seinem Ausgang hat.

    Beispielhafte Eintragsform — keine abgeschlossene Kooperation

    • [Unternehmen] Datenaustausch [DATUM]
    • [Stiftung] gemeinsame Messung [DATUM]
    • [Berufsverband] Methodentransfer [DATUM]

Anfrage — Eine Kooperationsanfrage wird an die Korrespondenzadresse des Instituts gerichtet, in einem einzigen Absatz zu Frage und Umfang der Partnerinstitution. Das Institut antwortet mit einer Scoping-Notiz; der schriftliche Rahmen baut auf dieser Notiz auf.